Ausbildung VPG/IPO
Apportieren.
Fährte.
Futtertreiben.
Linkskehrt.
Mondioring.
Schutzdienst (Abt. C).
Unterordnung (Abt. B).
VPG-Prüfungsordnung (PO).
Ob Begleithundprüfung (siehe PO), Vielseitigkeits-Prüfung oder Fährte. Alles Wissenswerte findet Ihr hier kurz zusammengefasst:
Die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde besteht aus nachstehenden drei Abteilungen:
Abteilung A: Die Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit sucht der Hund nach vorher vom Fährtenleger ausgelegte Gegenstände in einem Wiesen- und/oder Ackergelände und muss diese durch entsprechendes Verhalten (Sitzen, Stehen, Liegen) beim Auffinden anzeigen. Der Fährtengeruch entsteht überwiegend durch Verletzung des Erdbodens mit Freiwerden bestimmter Boden- und Pflanzengerüche sowie des Individualgeruchs des Fährtenlegers. Diesem Mischgeruch, der beim Legen der Fährte entsteht, soll der Hund folgen und somit die Fährte ausarbeiten.
Die Länge und Beschaffenheit der Fährte sowie die Anzahl der Gegenstände richtet sich im Vielseitigkeitssport nach den entsprechenden Prüfungsstufen (VPG 1 , VPG 2 , VPG 3). Jede der Prüfungsstufen stellt eine Steigerung der Schwierigkeit dar und kann nur der Reihenfolge nach abgelegt werden.
Die Fährtenhundeprüfung FH 1, u. FH 2 sind eigenständige Prüfungen bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird.
Abteilung B: Die Unterordnung
Freifolgen mit Überprüfung der Schussgleichgültigkeit (zwei Schüsse, Kaliber 6 mm )
Sitz aus der Bewegung
Ablegen in Verbindung mit Herankommen
Stehen aus dem Schritt (nur VPG II)
Stehen aus dem Laufschritt (nur VPG III)
Bringen auf ebener Erde
Bringen über eine Hürde
Bringen über eine Schrägwand
Voraussenden mit Hinlegen
Ablegen unter Ablenkung
Abteilung C: Der Schutzdienst
Revieren nach dem Helfer (VPG I = 2 Verstecke, VPG II = 4 Verstecke, VPG III = 6 Verstecke)
Stellen und Verbellen
Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers
Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Rückentransport (nur VPG II + III)
Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (nur VPG II + III)
Angriff auf den Hund aus der Bewegung
Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte (nur VPG III)
Diese Leistungen werden in drei Prüfungsstufen gefordert:
VPG 1
Mindestalter des Hundes: 18 Monate und Begleithundeprüfung
Eigenfährte, mindestens 20 Minuten alt, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände des Hundeführers, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.
VPG 2
Mindestalter des Hundes: 19 Monate und VPG 1
Fremdfährte, mindestens 30 Minuten alt, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.
VPG 3
Mindestalter des Hundes: 20 Monate und VPG 2
Fremdfährte, mindestens 60 Minuten alt, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90°), 3 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 20 Minuten.
Weiterhin kann im VPG-Bereich folgende Prüfungen abgelegt werden:
SCHUTZHUND-/VIELSEITIGKEITSPRÜFUNG FÜR GEBRAUCHSHUNDE STUFE A (SCHH/VPG A)
Mindestalter des Hundes: 15 Monate und Begleithundeprüfung
Die SchH/VPG A-Prüfung besteht nur aus den Abteilungen B und C Schutzdienst der SchH/VPG 1-Prüfung. Eine Fährtenarbeit wird bei dieser Prüfung nicht gezeigt.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
FÄHRTENPRÜFUNG 1 - 3 (FPR 1 - 3)
Mindestalter des Hundes: 15 Monate und Begleithundeprüfung
Die Fährtenprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung A der SchH/VPGPrüfungen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/SchH/VPG/IPO oder FH an den Start gehen.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
UNTERORDNUNGSPRÜFUNG 1 - 3 (B 1 - 3)
Unterordnungsprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung B der SchH/VPG-Prüfungen 1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wobei mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/SchH/VPG/IPO oder FH an den Start gehen.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
Fährtenhundprüfung
FH 1
Mindestalter des Hundes: 15 Monate und Begleithundeprüfung
Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1200 Schritte, 6 Winkel (ca. 90°), 2 Verleitungen, 4 Gegenstände.
FH 2
Mindestalter des Hundes: 15 Monate und FH 1
Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1800 Schritte, 7 Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und 1 Bogen, 2 Verleitungen, 7 Gegenstände.

